PeeneStrom Stromkennzeichnung
Stromlieferung des Unternehmens
Stromerzeugung in Deutschland
Glossar
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind.
Gerne kommen wir dieser Verpflichtung nach.
Umweltauswirkungen
Umweltauswirkungen
CO2-Emissionen
Radioaktive Abfälle
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie per Telefon 03836 2317700, per Faxabruf 03836 231770-9 oder bei der Energie Vorpommern GmbH. Stand der Information 1. Juli 2025
Umweltauswirkungen
Unsere Peene Wärme Strom PreiseTabelleTabelle
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