Öffentliche Peenestrom Belastung

Peenestrom Staatliche Umlagen und Abgaben

Details zu staatlichen Abgaben

Alle staatlichen Belastungen in Cent pro Kilowattstunde.

Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an

Die Erneuerbare-Energien-Umlage

Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag

§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung

§ 17 Offschor-Umlage

§ 18 Umlage abschaltbare Lasten

Die Stromsteuer

Die Konzessionsabgabe

Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2026

Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen

0,446 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2026

1,558 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2026

0,941 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2026

Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2026

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2026

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2026

6,315 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2026

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2025

Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen

0,277 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2025

1,558 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2025

0,816 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2025

Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2025

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2025

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2025

6,021 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2025

Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an

Die Erneuerbare-Energien-Umlage

Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag

§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung

§ 17 Offschor-Umlage

§ 18 Umlage abschaltbare Lasten

Die Stromsteuer

Die Konzessionsabgabe

Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2024

Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen

0,275 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2024

0,403 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2024

0,643 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2024

Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2024

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2024

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2024

4,704 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2024

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2023

Die Erneuerbare-Energien-Umlage seit 1. Juli 2022 entfallen.

0,357 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2023

0,417 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2023

0,591 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2023

Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2023

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2023

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2023

4,735 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2023

Details zu staatlichen Abgaben 2022 und früher

Alle staatlichen Belastungen in Cent pro Kilowattstunde.

Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an

Die Erneuerbare-Energien-Umlage

Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag

§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung

§ 17 Offschor-Umlage

§ 18 Umlage abschaltbare Lasten

Die Stromsteuer

Die Konzessionsabgabe

Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.

Alle Abgaben Umlagen und Steuern ab 1. Juli 2022

Die Erneuerbare-Energien-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022

0,378 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag ab 1. Juli 2022

0,437 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage ab 1. Juli 2022

0,419 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage ab 1. Juli 2022

0,003 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten ab 1. Juli 2022

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer ab 1. Juli 2022

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe ab 1. Juli 2022

4,607 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme ab 1. Juli 2022

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern bis 30. Juni 2022

3,723 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage bis 30. Juni 2022

0,378 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag bis 30. Juni 2022

0,437 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage bis 30. Juni 2022

0,419 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage bis 30. Juni 2022

0,003 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten bis 30. Juni 2022

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer bis 30. Juni 2022

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe bis 30. Juni 2022

8,330 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme bis 30. Juni 2022

Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an

Die Erneuerbare-Energien-Umlage

Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag

§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung

§ 17 Offschor-Umlage

§ 18 Umlage abschaltbare Lasten

Die Stromsteuer

Die Konzessionsabgabe

Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2021

6,500 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage im Jahr 2021

0,254 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2021

0,432 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2021

0,395 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2021

0,009 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten im Jahr 2021

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2021

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2021

10,960 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2021

Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2020

6,756 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage im Jahr 2020

0,226 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2020

0,358 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2020

0,416 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2020

0,007 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten im Jahr 2020

2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2020

1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2020

11,133 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2020

Glossar

EEG-Umlage*

Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie etc., staatlich gefördert. Anlagenbetreiber erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom.

KWK-Zuschlag*

Über diesen Zuschlag werden Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. In diesen werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, wodurch Brennstoffe effektiver genutzt werden. Denn der Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt wird, ist als Nutzwärme verwendbar. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten eine Förderung.

Umlage nach § 19 StromNEV*

Stromintensive Industriebetriebe zahlen seit dem 1. Januar 2012 geringere Netzentgelte. Zur Finanzierung wurde die Umlage nach § 19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt.

§ 17 Offshore-Haftungsumlage*

Diese Umlage deckt eventuell anfallende Entschädigungszahlungen ab, die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den zuständigen Netzbetreiber haben. Bisher geht der Netzausbau nur schleppend voran. Mittels dieser Umlage möchte die Bundesregierung einen Investitionsanreiz schaffen.

Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV*

Große industrielle Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten. Zur Finanzierung wurde zum 1. Januar 2014 die Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) eingeführt.

Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung [KAV]).

Netztransparenz

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de