Alle staatlichen Belastungen in Cent pro Kilowattstunde.
Abgaben / Umlagen / Steuern
Abgaben / Umlagen / Steuern
Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an
EEG-Umlage
EEG-Umlage
Die Erneuerbare-Energien-Umlage
KWK-Zuschlag
KWK-Zuschlag
Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offschor-Umlage
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
Stromsteuer
Stromsteuer
Die Stromsteuer
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.
Abgaben / Umlagen / Steuern
2026
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2026
EEG-Umlage
-
Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen
KWK-Zuschlag
0,446
0,446 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2026
§ 19 Umlage StromNEV
1,558
1,558 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2026
§ 17 Offshore-Umlage
0,941
0,941 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2026
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
-
Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2026
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2026
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2026
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
6,315
6,315 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2026
Abgaben / Umlagen / Steuern
2025
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2025
EEG-Umlage
-
Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen
KWK-Zuschlag
0,277
0,277 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2025
§ 19 Umlage StromNEV
1,558
1,558 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2025
§ 17 Offshore-Umlage
0,816
0,816 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2025
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
-
Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2025
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2025
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2025
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
6,021
6,021 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2025
Abgaben / Umlagen / Steuern
Abgaben / Umlagen / Steuern
Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an
EEG-Umlage
EEG-Umlage
Die Erneuerbare-Energien-Umlage
KWK-Zuschlag
KWK-Zuschlag
Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offschor-Umlage
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
Stromsteuer
Stromsteuer
Die Stromsteuer
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.
Abgaben / Umlagen / Steuern
2024
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2024
EEG-Umlage
-
Die Erneuerbare-Energien-Umlage ist seit 1. Juli 2022 entfallen
KWK-Zuschlag
0,275
0,275 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2024
§ 19 Umlage StromNEV
0,403
0,403 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2024
§ 17 Offshore-Umlage
0,643
0,643 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2024
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
-
Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2024
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2024
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2024
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
4,704
4,704 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2024
Abgaben / Umlagen / Steuern
2023
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2023
EEG-Umlage
-
Die Erneuerbare-Energien-Umlage seit 1. Juli 2022 entfallen.
KWK-Zuschlag
0,357
0,357 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2023
§ 19 Umlage StromNEV
0,417
0,417 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2023
§ 17 Offshore-Umlage
0,591
0,591 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2023
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
-
Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten entfällt im Jahr 2023
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2023
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2023
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
4,735
4,735 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2023
Details zu staatlichen Abgaben 2022 und früher
Details zu staatlichen Abgaben 2022 und früher
Alle staatlichen Belastungen in ct/kWh
Alle staatlichen Belastungen in Cent pro Kilowattstunde.
Abgaben / Umlagen / Steuern
Abgaben / Umlagen / Steuern
Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an
EEG-Umlage
EEG-Umlage
Die Erneuerbare-Energien-Umlage
KWK-Zuschlag
KWK-Zuschlag
Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offschor-Umlage
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
Stromsteuer
Stromsteuer
Die Stromsteuer
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.
Abgaben / Umlagen / Steuern
ab 01.07.22
Alle Abgaben Umlagen und Steuern ab 1. Juli 2022
EEG-Umlage
-
Die Erneuerbare-Energien-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022
KWK-Zuschlag
0,378
0,378 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag ab 1. Juli 2022
§ 19 Umlage StromNEV
0,437
0,437 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage ab 1. Juli 2022
§ 17 Offshore-Umlage
0,419
0,419 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage ab 1. Juli 2022
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
0,003
0,003 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten ab 1. Juli 2022
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer ab 1. Juli 2022
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe ab 1. Juli 2022
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
4,607
4,607 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme ab 1. Juli 2022
Abgaben / Umlagen / Steuern
bis 30.06.22
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern bis 30. Juni 2022
EEG-Umlage
3,723
3,723 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage bis 30. Juni 2022
KWK-Zuschlag
0,378
0,378 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag bis 30. Juni 2022
§ 19 Umlage StromNEV
0,437
0,437 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage bis 30. Juni 2022
§ 17 Offshore-Umlage
0,419
0,419 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage bis 30. Juni 2022
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
0,003
0,003 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten bis 30. Juni 2022
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer bis 30. Juni 2022
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe bis 30. Juni 2022
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
8,330
8,330 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme bis 30. Juni 2022
Abgaben / Umlagen / Steuern
Abgaben / Umlagen / Steuern
Folgende Abgaben, Umlagen und Steuern fallen an
EEG-Umlage
EEG-Umlage
Die Erneuerbare-Energien-Umlage
KWK-Zuschlag
KWK-Zuschlag
Der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage StromNEV
§ 19 Umlage nach der Stromnetzentgeltverordnung
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offshore-Umlage
§ 17 Offschor-Umlage
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
Stromsteuer
Stromsteuer
Die Stromsteuer
Konzessionsabgabe
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
Die Nettosumme. Die Nettosumme enthält nicht die 19 % Umsatzsteuer.
Abgaben / Umlagen / Steuern
2021
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2021
EEG-Umlage
6,500
6,500 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage im Jahr 2021
KWK-Zuschlag
0,254
0,254 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2021
§ 19 Umlage StromNEV
0,432
0,432 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2021
§ 17 Offshore-Umlage
0,395
0,395 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2021
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
0,009
0,009 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten im Jahr 2021
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2021
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2021
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
10,960
10,960 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2021
Abgaben / Umlagen / Steuern
2020
Alle Abgaben, Umlagen und Steuern für das Jahr 2020
EEG-Umlage
6,756
6,756 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Erneuerbare-Energien-Umlage im Jahr 2020
KWK-Zuschlag
0,226
0,226 Cent pro Kilowattstunde beträgt der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen-Zuschlag im Jahr 2020
§ 19 Umlage StromNEV
0,358
0,358 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromnetzentgeltverordnungsumlage im Jahr 2020
§ 17 Offshore-Umlage
0,416
0,416 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Offschor-Umlage im Jahr 2020
§ 18 Umlage abschaltbare Lasten
0,007
0,007 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Umlage nach § 18 abschaltbare Lasten im Jahr 2020
Stromsteuer
2,050
2,050 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Stromsteuer im Jahr 2020
Konzessionsabgabe
1,320
1,320 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Konzessionsabgabe im Jahr 2020
Summe (netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer)
11,133
11,133 Cent pro Kilowattstunde beträgt die Nettosumme im Jahr 2020
Glossar
EEG-Umlage*EEG-Umlage*
Mit der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, wie Solarenergie, Wasserkraft und Windenergie etc., staatlich gefördert. Anlagenbetreiber erhalten eine festgelegte Einspeisevergütung für ihren erzeugten Strom.
KWK-Zuschlag*KWK-Zuschlag*
Über diesen Zuschlag werden Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gefördert. In diesen werden gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt, wodurch Brennstoffe effektiver genutzt werden. Denn der Anteil der Wärme, der über Turbine und Generator nicht in Strom umgewandelt wird, ist als Nutzwärme verwendbar. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten eine Förderung.
Umlage nach § 19 StromNEV*Umlage nach § 19 StromNEV*
Stromintensive Industriebetriebe zahlen seit dem 1. Januar 2012 geringere Netzentgelte. Zur Finanzierung wurde die Umlage nach § 19 StromNEV (Stromnetzentgeltverordnung) eingeführt.
Diese Umlage deckt eventuell anfallende Entschädigungszahlungen ab, die Windparkbetreiber bei verzögerten oder gestörten Anschlüssen gegen den zuständigen Netzbetreiber haben. Bisher geht der Netzausbau nur schleppend voran. Mittels dieser Umlage möchte die Bundesregierung einen Investitionsanreiz schaffen.
Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV*Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV*
Große industrielle Stromverbraucher sollen bei drohender Instabilität des Stromnetzes vom Netz gehen können und dafür eine Entschädigung erhalten. Zur Finanzierung wurde zum 1. Januar 2014 die Umlage nach § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) eingeführt.
StromsteuerStromsteuer
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)Konzessionsabgabe (Höhe individuell je nach Netzgebiet)
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Ihre Höhe variiert in Abhängigkeit von der Gemeindegröße zwischen 1,32 und 2,39 ct/kWh (§ 2 Konzessionsabgabenverordnung [KAV]).
NetztransparenzNetztransparenz
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de